Regeln der Cafeteria

Auszug aus der Hausordnung:

Die Nutzung von Mensa und Kiosk erfolgt entsprechend den Mensaregeln. Generell gilt, dass dieser Bereich ausschließlich einer kulturvollen Esseneinnahme dient. Die Mensa ist in den Pausen kein Aufenthalts- bzw. Arbeitsbereich.“

  1. Das Küchenpersonal ist weisungsberechtigt und trägt Mitverantwortung für die Einhaltung der Mensaregeln.
  2. Die Mensa dient in den Pausen ausschließlich dem Verzehr von dort erworbenen Speisen und Getränken. Süßigkeiten, Kaltgetränke und mitgebrachte Nahrungsmittel sind davon ausgeschlossen.
  3. Ein Sitzplatz ist Voraussetzung für den Aufenthalt in der Mensa.
  4. In der Pause 08:45 Uhr bis 09:05 Uhr dürfen Schüler/innen der Jahrgänge 10 bis 12 die Mensa als Aufenthaltsraum nutzen, sofern dadurch die Mensanutzer nicht beeinträchtigt werden.
  5. Die Mensa wird in den Pausen 10:35 Uhr bis 11:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 12:55 Uhr ausschließlich von den Teilnehmern an der Essensversorgung (Telleressen) genutzt. Schülerinnen und Schüler, die die Mensa in Ausfall- oder Freistunden zum Aufenthalt nutzen, verlassen den Raum spätestens jeweils 10 Minuten vor dem Pausenbeginn. Die Grundordnung ist herzustellen. 
  6. Die Essenausgabe hat Vorrang vor dem Kioskverkauf; die Mitarbeiter/innen des Essenversorgers organisieren ihre Arbeit entsprechend.
  7. Die Anordnung von Stühlen und Tischen wird nicht verändert.
  8. Die Sitzgelegenheiten/ Tische werden ordentlich und sauber verlassen. Nach Nutzung sind die Tische feucht abzuwischen.
  9. Die Heizungen sind keine Sitzgelegenheiten und dürfen nicht als Ablageflächen zweckentfremdet werden. 
  10. Die Einnahme von Mahlzeiten dient auch der Entspannung und bietet Raum für Gespräche. Smartphone-Nutzung und Unterrichtsvorbereitungen stören dabei, sind demzufolge nicht zulässig. Das Musikhören ist generell untersagt.
  11. Alle Nutzer/innen der Mensa achten auf eine angemessene Lautstärke.
  12. Ab 13:00 Uhr ist die Mensa geschlossen.