Schülerselbsttests nach den Osterferien

Schülerselbsttests nach den Osterferien

Am 06.04. (Dienstag) und 08.04. (Donnerstag) werden wieder Schülerselbsttests durchgeführt. Die Testung beginnt im ersten Block. Von allen minderjährigen Schüler*innen muss jedoch einmalig die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Sofern diese am Dienstag nicht vorliegt, kann das Kind nicht getestet werden.

Grundsätzlich erfolgt der Test auf freiwilliger Basis. Eine Nichtteilnahme am Test führt nicht zum Ausschluss vom Unterricht.

Die Einverständniserklärung finden die Sie ab sofort auf unserer Homepage. Bitte laden Sie diese herunter, drucken Sie sie aus und geben Sie diese Ihrem Kind mit.

Ich bitte Sie, die Erklärung nicht per E-Mail an das Sekretariat zu senden. Dies stünde einer effektiven Umsetzung der Testung am Dienstag (1. Block) im Weg. Die Fachlehrer*innen Ihrer Kinder nehmen die Einverständniserklungen vor der Testung entgegen und geben daraufhin den Test aus.

Die Woche darauf

In den Folgewochen wird immer Montags und Mittwochs getestet.

Der MDR berichtet: „Sachsen-Anhalt führt in Schulen eine Corona-Testpflicht ein. Ab dem 12. April sollen sich Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte zwei mal pro Woche verbindlich testen lassen, kündigte Bildungsminister Marco Tullner (CDU) am Dienstag nach einer Sitzung der Landesregierung an. Noch nicht entschieden ist laut Tullner, ob sich alle Klassenstufen testen lassen müssen.“

Sie werden diesbezüglich noch verbindliche Informationen für unsere Schule erhalten.

Durchführung

Für die Durchführung des Tests steht eine Videoanleitung sowie eine Printanleitung zur Verfügung, die von den entsprechenden Lehrkräften bei Bedarf gezeigt bzw. vorgelesen werden kann.