Elternbrief vom 30.08.2021

Elternbrief vom 30.08.2021

Sehr geehrte Eltern,

am 02. September beginnt das neue Schuljahr. Wir begrüßen besonders unsere 151 neuen Fünftklässler, die sicher schon gespannt der neuen Schule, den neuen Mitschüler*innen und Lehrkräften entgegenfiebern. Die Klassenlehrer*innen empfangen Ihre Kinder am 2. September ab 7:00 Uhr im Foyer der Schule. Der pandemischen Lage geschuldet bitte ich darum, dass die Eltern sich von den Kindern vor der Schule verabschieden. Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, sind zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet. Insgesamt werden ab September 945 Kinder und Jugendliche unserer Schulgemeinschaft angehören.

Auf Grundlage des Rahmenplans-HIA-Schule der Landesregierung vom 26.08.2021 gelten folgende Präventivmaßnahmen für den Schulbetrieb am KJF-Gymnasium ab dem 02.09.2021:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wenn keine Mund-, Nasebedeckung getragen wird
  • Im Unterricht, auf dem Schulhof besteht keine Maskenpflicht.
  • Handdesinfektion beim Betreten des Schulgebäudes
  • Selbsttestung der Schüler*innen in der Schule beginnend am 02.09.2021. Dazu muss das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten am 1. Schultag vorliegen.
  • Schüler*innen, die den vollständigen Impfschutz bzw. ihre Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung schriftlich nachweisen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Häusliche Tests mit negativem Ergebnis, die nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, werden anhand einer „qualifizierten Selbstauskunft“ akzeptiert; die Testpflicht in der Schule entfällt in diesem Fall.
  • Schüler*innen haben auf schriftlichen Antrag der Eltern die Möglichkeit, sich die kostenfreien Testkids für die häusliche Testung jeweils für die 2 Folgewochen im Sekretariat aushändigen zu lassen. In diesem Fall ist am Testungstag eine qualifizierte Selbstauskunft abzugeben.
  • Schüler*innen, die die Selbsttestung ablehnen bzw. die Alternativnachweise nicht vorweisen [Punkte (4) – (6)], werden vom Unterricht ausgeschlossen. Die Präsenzpflichtbefreiung vom Unterricht ist entgegen dem letzten Schuljahr aufgehoben; die Schulpflicht ist damit in vollem Umfang rechtsverbindlich.
  • Der Mensabetrieb wird für alle Schüler*innen geöffnet; der Kiosk bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die Essensbestellung erfolgt beim alten Versorger „Sodexo“.
  • Die Haus-, Pausen- und Mensaordnungen unterliegen mit Schuljahresbeginn besonderen Vorschriften. Ihre Kinder werden am ersten Schultag eingehend informiert und belehrt.
  • Der Sportunterricht findet ohne Mund-Nase-Bedeckung regulär statt und wird, soweit als möglich, im Freien erfolgen. Das Singen im Musikunterricht unterliegt einem Mindestabstand von 2 Metern.

Wir sind dank Ihres Verantwortungsbewusstseins und Ihrer Einwirkung auf Ihre Kinder im Schuljahr 2020/21 vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Es gab nur vereinzelte Infektionen unter unseren Schüler*innen, schwere Verläufe traten glücklicherweise nicht auf. Die Abiturprüfungen konnten regulär abgelegt werden, lediglich eine Nachprüfung ist offen. Ich weiß wohl, dass nicht nur in Einzelfällen Ausnahmesituationen in Familien entstanden sind, die gemeistert werden mussten. Wir, das Kollegium und die Schulleitung des KJF-Gymnasiums, zollen Ihnen dafür großen Respekt.

Ich bitte Sie auch im neuen Schuljahr um eine ebensolche vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit, wie sie in der Vergangenheit in den überwiegenden Fällen anzutreffen war.

Mit den besten Wünschen für Sie und im Vertrauen darauf, dass die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts an den Schulen auch dann höchste politische Priorität genießen wird, wenn sich die Infektionslage weiter ungünstig entwickelt, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Carsten Koslowski (Schulleiter)