am 25. August öffnen sich die Türen des Kurfürst-Joachim-Friedrich-Gymnasiums Wolmirstedt für unsere Schüler*innen. Wir (70 Lehrkräfte) erwarten in diesem Schuljahr 1004 Kinder und Jugendliche, eine beeindruckende Zahl an jungen Menschen.
Vermutlich gibt es in der Stadt Wolmirstedt keine andere Einrichtung, in der eine solch große Zahl ganz unterschiedlicher Menschen zusammentrifft, um gemeinsam tagtäglich etwas zu leisten. Lernen ist Leistung und damit Arbeit für junge Menschen. Sie strengt an. Lernende benötigen ausreichend Erholung. Sie benötigen auch Einfühlungsvermögen, Nachsicht und persönliche Zuwendung. Lernen bedarf aber ebenso Anstrengungsbereitschaft, Neugier, Selbstdisziplin, die Fähigkeit, Misserfolge konstruktiv verarbeiten zu können und vor allem selbst Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.
Reibungspunkte sind dabei folgerichtig, genau genommen unerlässlich. Konflikte friedvoll zu lösen und Strategien einzuüben, diese gewaltfrei beizulegen, ist das Ziel sozialen Lernens am Kurfürst-Joachim-Friedrich-Gymnasium. Damit das gelingen kann, bedarf es bei allen an Erziehung Beteiligten gegenseitigen Respekt und die Überzeugung, dass das Wohlergehen unserer Kinder das wichtigste Ziel für uns alle, Eltern und Lehrer*innen, ist. Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von dem Prinzip:
„Bona Fides Praesumitur“
(guter Glaube wird vermutet)
Unterstützt werden wir dabei ab diesem Jahr durch eine Schulsozialarbeiterin. Wir freuen uns, Frau Thal als Kollegin in unserer Schule begrüßen zu dürfen. Außerdem können wir 2022 erstmals einen FSJ-Dienstleistenden zu unserem Team zählen. Neben den beiden jährlich durch den Schülerrat zu wählenden Vertrauenslehrer*innen und unserer Schulseelsorgerin Frau Horn, können wir unseren Kindern und Jugendlichen so mehrere Ansprechpartner*innen in schwierigen persönlichen Situationen und Notlagen zur Seite stellen.
Alle zwei Jahre werden die Elternvertretungen neu gewählt, in diesem Jahr betrifft das die Jahrgänge 5, 7, 9 und 11. Auf diesem Wege haben Sie als Sorgeberechtigte die Möglichkeit, in verschiedenen schulischen Gremien mitzuarbeiten, Einfluss auf die Schulentwicklung zu nehmen und den Bildungsgang der Kinder aktiv zu begleiten.
Der Förderverein unseres Gymnasiums unterstützt das schulische Leben in vielfältiger Weise, sei es bei der Ausstattung der Schulmannschaften bei Sportwettkämpfen, der Organisation der Abibälle oder der Finanzierung und Planung außerunterrichtlicher Veranstaltungen, wie Weihnachtskonzerte, Theateraufführungen oder das Schwarzlichttheater. Ich möchte Sie herzlich einladen, daran teilzuhaben. Eine Mitgliedschaft für 12,-EUR/Jahr im Förderverein ist ein kleiner Beitrag. Die Summe hingegen, die eine Vielzahl von Fördervereinsmitgliedschaften zusammenbringt, ist enorm und bereichert die Vielfalt unseres schulischen Lebens spürbar.
Wir freuen uns auf 163 Kinder aus den Grundschulen des ehemaligen Kreises Wolmirstedt. Sicher seid Ihr gespannt und schon etwas aufgeregt, vor dem, was Euch morgen erwarten wird. Wir treffen uns am 25.08.2025 um 7:15 Uhr in der Aula zur Aufnahmeveranstaltung.
Ich wünsche allen Schüler*innen und Eltern einen guten Start in den Schulalltag in ein hoffentlich ganz „normales Schuljahr“ und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
mit dem heutigen Tag endet der Zeitraum der schriftlichen Abiturprüfungen, womit die vorletzte Hürde für unsere Abiturient*innen 2022 genommen wurde. Das Prüfungsgeschäft lief ruhig und nahezu komplikationsfrei ab.Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die Umsicht und die Professionalität ihrer Arbeit.
Der Schulalltag hat sich dahingehend normalisiert, dass Test- und Maskenpflichten gefallen sind. Die in der Schule noch vorrätigen Testkits stellen wir Schüler*innen und Kolleg*innen zur Verfügung, sollten Sie aufgrund von auftretenden Symptomen den Wunsch zur Selbsttestung haben.
Seit dem 04.05.2022 gelten folgende Regelungen (Quelle.: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt):
− Keine Quarantäneanordnung, lediglich-empfehlung für Kontaktpersonen an SARS-CoV-2-Erkrankter
− Isolationsanordnung für 5 Tage für Erkrankte mit PCR-Nachweis
− Isolationsanordnungen erfolgen durch das Gesundheitsamt des Landkreises
Die Mehrheit der Gesamtkonferenz des Gymnasiums hat am 27.05.2022 beschlossen, dass wir in den Schuljahrgängen 5 – 10 im Schuljahr 2022/23 den Messenger Schoolfox einführen werden. Damit gehen wir einen weiteren Digitalisierungsschritt, nicht weil es technisch möglich ist, sondern weil wir diesen Dienst als sinnvolle Kommunikationsmöglichkeit für Eltern und Lehrkräfte erachten. In einem Pilotprojekt wurde Schoolfox zwei Jahre praktisch an unserer Schule getestet. Es entstehen Kosten für die Eltern von einmalig 3,-EUR für drei Jahre.
Unser Spendenaufruf für die Ukraine hat neben den Sachspenden, die wir mit Hilfe von Eltern und Schüler*innen logistisch bewegt haben, die Summe von 1841,01 EUR eingebracht. Dieses Geld nutzen wir, um ukrainischen Kindern und Jugendlichen an unserem Gymnasium Unterstützung zukommen zu lassen. Oftmals kommen die Kinder und Jugendlichen ohne die notwendige Grundausstattung, um an Schule teilhaben zu können. Hier wirkt die Hilfe konkret und unbürokratisch. Ich bedanke mich bei Ihnen im Namen dieser Familien für Ihre Herzlichkeit und Ihre Spendenbereitschaft. Die Wirkung dieser Zuwendungen geht über ihren materiellen Wert hinaus. Das zeigen mir die Reaktionen der Mütter, die neben Dankbarkeit auch freudige Überraschung zum Ausdruck bringen.
Das laufende Schuljahr hält für uns noch einige Höhepunkte und Anstrengungen bereit. Die Schuljahrgänge 9 und 10 werden parallel ihr vierzehntägiges Berufspraktikum absolvieren, die 11. Klassen unternehmen die ökologische Exkursion, der 5. Schuljahrgang wird sich im Sportunterricht mit dem Schwimmen befassen und die Projektwoche „Eine Reise nach Rom“ erleben, der „Bunte Tag“ steht aus und viele Klassen planen Exkursionen, um das Jahr interessant und freudvoll ausklingen zu lassen.
Am 22.06.2022 begrüßen wir die Eltern unserer neuen 5. Klassen zur ersten gemeinsamen Eltern- versammlung. Wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns auf Ihre Kinder.
Ich wünsche Ihnen trotz der derzeitigen Herausforderungen den einen oder anderen Moment, das Frühjahr mit Ihren Kindern genießen zu können.
wir alle verbinden mit dem Jahr 2022 sicherlich die Hoffnung, dass sich unser Leben normalisieren wird, wir wieder Verwandte und Freunde ohne Einschränkungen und Angst vor möglichen Ansteckungen treffen können und wir uns in unserem Gymnasium wieder voll und ganz auf ein lehrreiches Miteinander konzentrieren können.
Ich wünsche Ihnen und Euch für das neue Jahr Gesundheit, Zuversicht, Tatkraft, Erfolg und immer wieder hinreichende Möglichkeiten des Innehaltens und der Erholung.
Der Unterricht startet in Sachsen-Anhalt am 10.01.2022 in Präsenz. Die im Dezember 2021 angeordneten Präventivmaßnahmen sowie die tägliche Testpflicht gelten weiterhin.
aufgrund der momentan sehr dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen hat das Landesschulamt die Regelungen zum Schulbetrieb und insbesondere die Durchführung der Selbsttests an den Schulen noch einmal angepasst. Folgende Regelungen gelten ab 15.11.2021 mit Bezug auf den Schulleiterbrief vom 11. November 2021 sowie den konkretisierten Informationen vom 15.11.2021:
1. Die von der Schule bereitgestellten Schülerselbsttests werden grundsätzlich in der Schule durchgeführt. Eine Befreiung von der Testpflicht ist nur unter den Bedingungen des §2 Abs. 2 der 14. SARS-CoV-2-EindV möglich. Eine Befreiung nach §2 Abs. 2 Nr. 4 SARS-CoV-2-EndV erfordert die Vorlage eines ärztlichen Attests.
2. Die schulische Testung kann ab sofort ausschließlich durch einen PCR-Test oder PoC-Antigen-Schnelltest ersetzt werden. Diese Schnelltests werden nur durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt. Eine Bescheinigung (nicht älter als 24 Stunden) über die Durchführung eines solchen Schnelltests kann daher auch nur von öffentlichen Stellen (z. B. Testzentrum, Apotheke, Arzt) erfolgen. Anfallende Kosten für die Durchführung von Schnelltests in öffentlichen Stellen sind von den Eltern selbst zu tragen.
3. Schüler*innen (Klasse 5-10), die bisher die häusliche Testung bevorzugt haben, bitte ich, spätestens zum nächsten regulären Testtermin am Mittwoch, den 17.11.2021 die Einverständniserklärung zur Durchführung der Schnelltests in der Schule mitzubringen und beim Fachlehrer bzw. bei der Fachlehrerin des ersten Blocks abzugeben. Diese finden Sie auf unserer Homepage (siehe „Hygienisches“). Sollte die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nicht erteilt werden, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich und die Schüler*innen bleiben somit unentschuldigt dem Unterricht fern. Alternativ ist der von der öffentlichen Stelle bescheinigte Nachweis über einen negativen Test der Lehrkraft vorzulegen.
4. Nachweislich geimpfte und genesene Schüler*innen unterliegen weiterhin keiner Testpflicht. Dennoch wird auch diesen dringend empfohlen, die angebotenen Testmöglichkeiten zu nutzen. Über Ausnahmeregelungen hat der Schulleiter Herr Koslowski mit Bezug auf das Gesundheitsamt des LK Börde im Elternbrief vom 10.11.2021 informiert.
5. Der Sportunterricht soll generell, sofern es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden. Da dies jedoch bei perspektivisch sinkenden Temperaturen nicht immer realisierbar sein wird, wird es hier alternative Formen des Sportunterrichts geben.
Mir ist bewusst, dass die aktuellen Anpassungen zum Infektionsschutz durchaus kontrovers diskutiert werden. Dennoch hoffe ich auf und bitte um Ihr Verständnis, denn nur gemeinsam wird es uns gelingen, die momentan doch sehr intensive pandemische Entwicklung so kontrolliert wir möglich zu überstehen. Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!
die erste Phase des Schuljahres ist erfolgreich verlaufen. Die Schulgremien haben sich neu konstituiert, so der Schüler*innenrat, der Elternrat und die Gesamtkonferenz des Gymnasiums.
In dieser Woche tauschen sich die Lehrkräfte in den Klassenkonferenzen über das Sozialverhalten in den einzelnen Klassen aus. Auffälligkeiten werden analysiert, Ableitungen für die weitere Arbeit gezogen und individuelle Maßnahmen beschlossen. In diesem Zusammenhang werden einzelne Sorgeberechtigte zu dem am 17.11.2021 stattfindenden Elternsprechtag eingeladen.
Ich bitte alle Besucher*innen des Elternsprechtages die Anforderungen der „3-G-Regel“ einzuhalten. Eine Nichtbeachtung ist einem Zutrittsverbot zum Schulgebäude gleichbedeutend. Sie dokumentieren die Einhaltung dieser Anforderung bei der ersten Lehrkraft, bei der Sie einen Gesprächstermin haben, in einer „Selbstauskunft“, die Sie dann bei allen folgenden Gesprächen bitte vorweisen. Die ausgefüllte „Selbstauskunft“ händigen Sie bitte der letzten Lehrkraft aus, mit der Sie einen Gesprächstermin haben. Geltende Abstands-, bzw. Hygieneregeln in geschlossenen Räumen bleiben unberührt. Bitte nutzen Sie beim Betreten des Schulgebäudes die Möglichkeiten zur Handdesinfektion.
Die Covid-19-Pandemie ist Teil unseres Alltags geworden, sie ist aber nicht das beherrschende Thema unserer Arbeit und unseres Miteinanders in der Schule.
Hiermit möchte ich Ihnen die wesentlichen Schutzmaßnahmen des Landkreises Börde bzw. der Landesverwaltung bekannt geben, die unser Handeln im Infektionsfall bzw. unsere Präventionsmaßnahmen z. Zt. verbindlich festschreiben:
Ab dem 15.11.2021 werden alle Schüler*innen 3x/Woche unter Aufsicht getestet. Die Möglichkeit der Testung zu Hause in Verbindung mit einer qualifizierten Selbstauskunft bleibt erhalten.
Positiv getestete Schüler/innen und etwaige Geschwisterkinder müssen die Schule unmittelbar verlassen. Ein PCR-Test für das positiv getestete Kind ist verpflichtend z.B. beim Hausarzt durchzuführen.
Eine Quarantäneanordnung für die Schüler*innen der Lerngruppe des erkrankten Kindes ergeht i.d.R. nicht. Die Schüler*innen verbleiben im Präsenzunterricht, müssen aber durchgehend eine Mund-, Nase-Bedeckung tragen, sofern kein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Zudem erfolgt für 5 Unterrichtstage eine tägliche Testung (Antigentest) in der Schule. Bitte nehmen Sie dazu das Informationsschreiben des Landkreises Börde vom 04.11.2021 zu Kenntnis!
Schulintern treffen wir darüberhinausgehende Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, das Infektionsrisiko zu minimieren (z.B. Raumbelegung, Pausenordnung, Hygienemaßnahmen etc.).
Die drei flexiblen Ferientage liegen gemäß Gesamtkonferenzbeschluss am 26.11.2021, 29.11.2021 und am 28.03.2022. Die Schule ist an diesen Tagen geschlossen.
Leider müssen wir coronabedingt 2021 erneut auf unsere Weihnachtskonzerte, aber auch auf die geplante Alternative eines Weihnachtsmarktes auf dem Schulhof verzichten. Das ist schade.
Dennoch möchte ich vorab ankündigen, dass wir wieder einen stattlichen Spendenweihnachtsbaum im Foyer schmücken werden. Herr Kroll und Herr Zschäbitz unterstützen uns dabei wieder tatkräftig – vielen Dank dafür. Unser Spendenziel wird die Magdeburger Knochenmarkspendendatei sein. Wir hoffen auf Ihr Interesse, Ihr Mitgefühl und natürlich Ihre Spendenbereitschaft. Bitte beachten Sie den demnächst erscheinenden Spendenaufruf.
Ich möchte Ihnen für die in aller Regel anzutreffende unaufgeregte, zielbezogene und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit danken. Ihre wertschätzenden Worte sind für uns Ansporn und vermitteln ein gutes Gefühl eines gemeinschaftlichen Miteinanders.
Ich wünsche Ihnen, dass der „November-Blues“ auch einige wohlklingende Töne für Sie bereithält und natürlich, dass Sie gegen den Virus gefeit sind.
obwohl die Infektionszahlen stetig steigen, möchten wir die Verfahrensweise bei positiv getesteten Schülerinnen und Schülern und bei daraus resultierenden Kontaktpersonen möglichst einfach gestalten.
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass nach einem pos. Schnelltest eine PCR-Untersuchung zwingend notwendig ist. Bis zur Entwarnung durch eine negative PCR-Untersuchung kann das Kind/der Jugendliche/die Jugendliche die Schule nicht besuchen. Das gilt zunächst auch für vollständig Geimpfte oder Genesende.
Bei einer pos. PCR ermittelt bitte die Schule die engen Kontaktpersonen. Enge Kontaktpersonen sind die unmittelbaren Nachbarn des Sitzplatzes in alle Richtungen. Gleichzeitig auch sehr enge Kontaktpersonen aus dem Schul- und Pausenbetrieb.
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zur Familie des positiv getesteten Schülers auf und ermittelt die privaten Kontaktpersonen. Vollständig Geimpfte und Genesene unterliegen keinen Quarantänemaßnahmen und sind nur zu erfassen. Aus unserer Sicht reicht hier die mündliche Angabe der Schülerin/des Schülers zum Impfen und Genesenenstatus aus. Die Übermittlung von Impfstoff oder Impfdatum ist nicht notwendig.
Die Schule informiert die betroffenen Kontaktpersonen und teilt eine allgemeine Verfahrensweise des Gesundheitsamtes zur Weitergabe an die Eltern als Vorabinformation aus. Es erfolgt kein separater Anruf durch das Gesundheitsamt. Die Schule übersendet uns eine Excelliste über die engen Kontaktpersonen (inklusive vollständig Geimpfte und Genesene). Ein Beispiel finden Sie im Anhang.
Das Gesundheitsamt Landkreis Börde schließt in Gemeinschaftseinrichtungen eine Freitestung zur Verkürzung der 10tägigen Quarantäne bei asymptomatischen Kontaktpersonen gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) aus.
Die Dauer der Quarantäne für alle Kontaktpersonen wird immer mit 10 Tagen definiert! Ein Abschlusstest nach 10 Tagen ist nicht notwendig.
In Abhängigkeit der epidemiologischen Lage liegt es im Ermessen des Gesundheitsamtes ganze Klassen- / Gruppenverband in Quarantäne zu versetzen.
die ersten Schultage des Jahres brachten es leider mit sich, dass bei einer Reihe von Schüler*innen positive Testergebnisse auftraten. In Zusammenarbeit von Schule und den Hausärzten hat das Gesundheitsamt des Bördekreises Quarantäneanordnungen für derzeit 5 Klassen der Sekundarstufe I unseres Gymnasiums angeordnet. Neben den Gefahren für die Gesundheit unserer Kinder stellen sich damit abermals besondere Herausforderungen an das Familienleben aber auch an die Unterrichtsorganisation. In den Fällen, wo ganze Klassen nicht die Schule besuchen dürfen, wechseln wir in den Distanz-unterricht. Dazu wird, wie bereits geübt, die Moodle-Plattform genutzt. Im Jahrgang 5 übernehmen die Klassenleiter*innen die Bündelung und Verteilung der Aufgaben einzelner Fachlehrer*innen an die Elternhäuser auf dem E-Mail-Weg. Bitte wenden Sie sich bei auftretenden Problemen direkt an die Klassenleitungen. Gegenseitiges Vertrauen, Rücksicht und Professionalität sind jetzt die Grundlage, um dem erneuten Aufflackern von Covid-19 zu begegnen. Sowohl was unsere Erfahrungen mit „Fernunterricht“, als auch die digitale Kompetenz und die technische Ausstattung betrifft, sind entscheidende Fortschritte erzielt worden. Wir verfügen wir über Laptops (ca. 100), die wir an unsere Schüler*innen ausleihen können. Suchen Sie im Bedarfsfall den Kontakt zum Sekretariat. Ich wünsche uns, dass Die Pandemie nicht weiter um sich greift und wir den Trend umkehren können.
am 02. September beginnt das neue Schuljahr. Wir begrüßen besonders unsere 151 neuen Fünftklässler, die sicher schon gespannt der neuen Schule, den neuen Mitschüler*innen und Lehrkräften entgegenfiebern. Die Klassenlehrer*innen empfangen Ihre Kinder am 2. September ab 7:00 Uhr im Foyer der Schule. Der pandemischen Lage geschuldet bitte ich darum, dass die Eltern sich von den Kindern vor der Schule verabschieden. Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, sind zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet. Insgesamt werden ab September 945 Kinder und Jugendliche unserer Schulgemeinschaft angehören.
Auf Grundlage des Rahmenplans-HIA-Schule der Landesregierung vom 26.08.2021 gelten folgende Präventivmaßnahmen für den Schulbetrieb am KJF-Gymnasium ab dem 02.09.2021:
Mindestabstand von 1,5 Metern, wenn keine Mund-, Nasebedeckung getragen wird
Im Unterricht, auf dem Schulhof besteht keine Maskenpflicht.
Handdesinfektion beim Betreten des Schulgebäudes
Selbsttestung der Schüler*innen in der Schule beginnend am 02.09.2021. Dazu muss das schriftliche Einverständnis der Personensorgeberechtigten am 1. Schultag vorliegen.
Schüler*innen, die den vollständigen Impfschutz bzw. ihre Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung schriftlich nachweisen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Häusliche Tests mit negativem Ergebnis, die nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, werden anhand einer „qualifizierten Selbstauskunft“ akzeptiert; die Testpflicht in der Schule entfällt in diesem Fall.
Schüler*innen haben auf schriftlichen Antrag der Eltern die Möglichkeit, sich die kostenfreien Testkids für die häusliche Testung jeweils für die 2 Folgewochen im Sekretariat aushändigen zu lassen. In diesem Fall ist am Testungstag eine qualifizierte Selbstauskunft abzugeben.
Schüler*innen, die die Selbsttestung ablehnen bzw. die Alternativnachweise nicht vorweisen [Punkte (4) – (6)], werden vom Unterricht ausgeschlossen. Die Präsenzpflichtbefreiung vom Unterricht ist entgegen dem letzten Schuljahr aufgehoben; die Schulpflicht ist damit in vollem Umfang rechtsverbindlich.
Der Mensabetrieb wird für alle Schüler*innen geöffnet; der Kiosk bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Die Essensbestellung erfolgt beim alten Versorger „Sodexo“.
Die Haus-, Pausen- und Mensaordnungen unterliegen mit Schuljahresbeginn besonderen Vorschriften. Ihre Kinder werden am ersten Schultag eingehend informiert und belehrt.
Der Sportunterricht findet ohne Mund-Nase-Bedeckung regulär statt und wird, soweit als möglich, im Freien erfolgen. Das Singen im Musikunterricht unterliegt einem Mindestabstand von 2 Metern.
Wir sind dank Ihres Verantwortungsbewusstseins und Ihrer Einwirkung auf Ihre Kinder im Schuljahr 2020/21 vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Es gab nur vereinzelte Infektionen unter unseren Schüler*innen, schwere Verläufe traten glücklicherweise nicht auf. Die Abiturprüfungen konnten regulär abgelegt werden, lediglich eine Nachprüfung ist offen. Ich weiß wohl, dass nicht nur in Einzelfällen Ausnahmesituationen in Familien entstanden sind, die gemeistert werden mussten. Wir, das Kollegium und die Schulleitung des KJF-Gymnasiums, zollen Ihnen dafür großen Respekt.
Ich bitte Sie auch im neuen Schuljahr um eine ebensolche vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit, wie sie in der Vergangenheit in den überwiegenden Fällen anzutreffen war.
Mit den besten Wünschen für Sie und im Vertrauen darauf, dass die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts an den Schulen auch dann höchste politische Priorität genießen wird, wenn sich die Infektionslage weiter ungünstig entwickelt, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen, liebe Kolleg*innen,
das Schuljahr 2020/21 ist geschafft, ein Jahr, das für alle Beteiligten alles andere als Routine war. Es wurden verschiedene Unterrichtsformen entwickelt und umgesetzt: Distanzunterricht, Wechselunterricht, Präsenzunterricht in 2 Räumen in Kleingruppen oder die Unterstützung von Lernenden, die von der Präsenzunterrichtsbefreiung Gebrauch gemacht haben.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für Ihren Fleiß, Ihr Verständnis und das Bemühen, unter den sich ständig verändernden Rahmenbedingungen die bestmögliche Schule zu aufrechtzuerhalten.
Für die Ferien haben wir die finanziellen Mittel des Landes dazu genutzt, in der ersten und letzten vollen Ferienwoche individuelle Nachhilfeangebote für unsere Schüler*innen zu organisieren. Diese wurden, betrachtet man die Anmeldezahlen, gut angenommen, so dass die Chance, individuelle Defizite abbauen zu können, bestehen.
Die Entwicklung der Schülerzahlen am KJF-Gymnasium führt dazu, dass es im zukünftigen 9. und 10. Schuljahr zu Klassenzusammenlegungen kommt. Die Klassen/Eltern werden bzw. wurden entsprechend informiert.
Am 02. September werden wir 151 Mädchen und Jungen in die 5. Klassen aufnehmen. Wir freuen uns auf unsere neuen Schüler*innen, die dann in einem starken, sechszügigen Jahrgang lernen werden.
Für die bis dahin vor uns liegenden Ferientage wünsche ich allen Schüler*innen eine schöne und erlebnisreiche Zeit, den Erwachsenen eine verdiente Verschnaufpause, Zeit zur Erholung und die Muße, mal wieder Dinge zu tun, für die in der Vergangenheit kaum Zeit zur Verfügung stand.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Koslowski (Schulleiter)
hiermit erfolgen einige ergänzende Erläuterungen zur Information durch Herrn Bretschneider vom 02.07.2021. Die finanziellen Mittel können für individuellen Nachhilfeunterricht genutzt werden, wobei die Nachhilfe ausdrücklich nicht von den Lehrkräften der Schule anzubieten ist. Nach jetzigem Stand konnten wir 22 Nachhilfelehrkräfte gewinnen (Studenten, Absolventen der 12. Klasse, Eltern), die auf Honorarbasis Unterricht erteilen werden.
Damit dieser Unterricht an den konkret existierenden Lerndefiziten unserer Schüler*innen ansetzt, haben die Lehrkräfte in den letzten Wochen „Individuelle Lernempfehlungen“ erarbeitet, die Ihren Kindern in dieser Woche durch die Klassenleiter*innen ausgeteilt werden. Dabei haben wir uns auf Lernende beschränkt, die augenscheinlich einen starken Leistungsabfall erlebt haben bzw. bei denen Lernschwierigkeiten zu verzeichnen sind. Dennoch stehen die Nachhilfeangebote allen Schüler*innen des Gymnasiums (auch ohne „Individuelle Lernempfehlung“) offen.
Der Nachhilfeunterricht wird in der ersten und letzten Ferienwoche stattfinden (26.-30.07.2021 und 23.-27.08.2021). Darüber hinaus ist eine unterrichtsbegleitende Fortführung der Nachhilfekurse bis zum 30.11.2021 möglich (abhängig von der Nachfrage und Angebot).
Neben den Nachhilfeangeboten werden in der Woche vom 26.-30.07.2021 freizeit-pädagogische Angebote in Verantwortung des Liba e.V. Barleben unterbreitet werden, die von Kindern der Jahrgänge 5-8 genutzt werden können.
Der Nachhilfeunterricht und die Liba-Angebote sind kostenfrei.
Am Montag, den 12.07.2021 wird an dieser Stelle der konkrete Kursplan veröffentlicht. Sie bzw. Ihre Kinder haben dann die Möglichkeit sich verbindlich anzumelden.
Bei Fragen zu diesem Thema bitte ich darum, sich möglichst per E-Mail an das Gymnasium zu wenden (kontakt@kjf-gym.de).
Auf Grundlage der Entscheidung des Bildungsministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.05.2021 wechseln wir ab Montag, den 31.05.2021 in den regulären Unterricht.
Damit erwarten wir alle Schüler*innen am Montag zum gemeinsamen Unterricht. Der reguläre Stundenplan besitzt Gültigkeit. Die Woche vom 31.05.- 04.06.2021 ist eine A-Woche.
Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt.
Alle Hygienevorschriften laut Hygienekonzept behalten vorerst weiter ihre Gültigkeit (Maskenpflicht im Schulgebäude und für Jahrgänge 7 -11 im Unterricht; Einwegregelungen im Schulgebäude, Handdesinfektion und regelmäßiges Händewaschen, Mensaversorgung, Kohortentrennung, Schüler- selbsttests).
Sollten Fragen zur konkreten Unterrichtsgestaltung, wie z.B. Schreiben von Klassenarbeiten bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an die Fachlehrkräfte Ihrer Kinder.
mit dem Schulstart nach den Pfingstferien hat die letzte Phase eines doch sehr außergewöhnlichen Schuljahres begonnen.
Bis zum Notenschluss am 2. Juli haben die Schüler*innen noch die Möglichkeit, selbst gesteckte Ziele zu erreichen. Wir Lehrkräfte sind uns darin einig, dass wir die Leistungen und die Anstrengungs- bereitschaft unserer Schüler*innen vor dem Hintergrund des z.T. irregulären Schuljahres in pädagogisch wohlwollender Weise würdigen, wertschätzen und maßvoll bewerten. Eine unangemessene Häufung von Klassenarbeiten, Klausuren und anderen Leistungserhebungen wird es nicht geben.
Die derzeitige Entwicklung der Infektionszahlen lässt hoffen, dass wir ab dem 07.06.2021 wieder zum Regelunterricht in Klassenstärke übergehen können. Näheres entnehmen Sie bitte aktuell den Medien; wir informieren Sie schnellstmöglich über die Schulhomepage.
Ab dem 01.06.2021 wird die Essensversorgung für die Jahrgänge 5 und 6 wiederaufgenommen. Der Mensabetrieb wird wie unmittelbar vor der Schließung organisiert (Kohortentrennung, zeitversetzt, Abstandsregeln). Für die Bestellung nutzen Sie bitte die Homepage der Firma SODEXO. Der Kiosk bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Die Schülerselbsttests sind inzwischen zur Routine geworden. Es kam in überschaubarer Anzahl zu Positivtestungen, deren Richtigkeit mehrheitlich durch nachfolgende PCR-Tests bestätigt worden ist. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie sich trotz kontroverser Positionen zum Thema dieser behördlichen Anforderung gegenüber aufgeschlossen und verantwortungsvoll verhalten haben.
Unbestritten ist, dass im Schuljahr 2020/21 auch am KJF-Gymnasium nicht alle Bildungsziele erreicht werden konnten. Wir sind neben Unterricht und Abitur-Prüfungen derzeit damit befasst, eine jahrgangs- und fächerbezogene Bestandsaufnahme für unser Gymnasium vorzunehmen. Auf dieser Grundlage werden die einzelnen Fachkollegien unserer Schule Schwerpunkte für die Unterrichtsarbeit im neuen Schuljahr festlegen.
Das Land und der Bund haben die Absicht erklärt, finanzielle Mittel zum Abbau von Lernrückständen bereitzustellen. Wir streben einen möglichst effektiven und passgenauen Einsatz dieser Mittel im Sinne der Bildung bedürftiger Schüler*innen an. Ein entsprechendes Konzept befindet sich in der Erarbeitung. Zu gegebener Zeit stelle ich dem Elternrat dieses Konzept vor.
In diesem Zusammenhang informiere ich Sie darüber, dass das Bildungsministerium uns als Schule die Möglichkeit einräumt, qualifizierte Eltern und vor allem Großeltern als Nachhilfelehrer*innen zu gewinnen und zu finanzieren, um Lerndefiziten in individuellen Nachhilfeformaten (maximal 4 Schüler*innen) entgegenwirken zu können. Sollte Interesse und Bereitschaft bestehen, können Sie jederzeit Kontakt zu uns suchen.
Außergewöhnliche Situationen verlangen außergewöhnliche Maßnahmen. Manchmal sind es die Notsituationen, die Menschen zusammenstehen lassen, das gegenseitige Verständnis und die Solidarität fördern.
Für die „letzte Strecke“ des Schuljahres wünsche ich Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und Zuversicht.
regelmäßig werden in jüngster Zeit amtliche Entscheidungen durch die Medien vorweggenommen, so wird Ihnen bekannt sein, dass Sachsen-Anhalt sich ab dem 12.04.2021 dem „sächsischen Modell“, die Selbsttestung von Schüler*innen betreffend, anschließt. Was heißt das konkret?
Schüler*innen, die die Selbsttestung verweigern, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Die Tests werden i.d.R. im ersten Unterrichtsblock der Testungstage (Mo./Mi.) unter Aufsicht und mit Unterstützung der Lehrkräfte unter Einhaltung gültiger Hygienestandards durchgeführt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Tests sachgerecht durchgeführt werden, der anfallende Müll ordnungsgemäß entsorgt wird und wir als Schule sofort die Information über die erfolgte Testung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen haben. Sollte es zu einem positiven Testergebnis kommen, werden die betroffenen Schüler/innen von Pädagogen betreut, bis die Abholung durch die Sorgeberechtigten organisiert werden kann. Die zur Anwendung kommenden Tests sind ausdrücklich für Laien hergestellt. Der Abstrich erfolgt lediglich im unteren Nasenbereich (ca. 2 cm tief) (siehe Gebrauchsanweisung); Angst vor Schmerzen oder Verletzungen sind damit unbegründet. An unserem Gymnasium lernen verständige junge Menschen, die alle einer sachlichen und verständlichen Ansprache zugänglich sind. Intellektuell und feinmotorisch werden den Kindern vergleichsweise simple Handlungen abverlangt.
Für Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe wurde eine abgewandelte Teststrategie entwickelt; die Tutor*innen informieren entsprechend.
Da der Schuljahrgang 10 am Gymnasium ohne Abschlussprüfungen zu einem „dem Erweiterten Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss“ führt, legen wir auf die Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung in Klasse 10 erhöhte Aufmerksamkeit. Schüler*innen, die
sich gegen die Präsenz in der Schule entschieden haben, oder
aufgrund von Nichttestung vom Präsenzunterricht auszuschließen sind, werden nach dem regulären Unterricht Ihrer Mitschüler*innen zum Nachschreiben von Lernstandskontrollen in die Schule eingeladen. Das Nachschreiben erfolgt unter strenger Einhaltung der geltenden Hygienestandards.
Die Schülerselbsttests sollten i.d.R. gemeinsam in der Schule durchgeführt werden. Das Bildungsministerium räumt im Ausnahmefall die Möglichkeit ein, dass sich Eltern am Schultag vor der Testung (bzw. am Freitag) kostenfrei ein Testkit gegen Empfangsbestätigung im Schulsekretariat aushändigen lassen können. In diesem Fall kann der Test zu Hause durchgeführt werden. Der Nachweis über das aktuelle, negative Testergebnis ist über eine eidesstattliche Erklärung der Sorgeberechtigten zu erbringen (Siehe Musterformular zum Download).
Auch in der Woche vom 12.04. bis zum 19.04.2021 findet Wechselunterricht statt.
Am 14.04. 2021 findet unser zweiter Elternsprechtag dieses Schuljahres ohne Präsenz statt. Die Klassenleiter*innen und Tutor*innen informieren über die Moodle-Accounts Ihrer Kinder.
Liebe Eltern und Schüler*innen der zukünftigen 5. Klassen,
die Anmeldung für die Aufnahme an unserem Gymnasium erfolgte über die Grundschulen Ihrer Kinder. Derzeit werden die Anträge im Landkreis Börde bearbeitet. Erfahrungsgemäß werden uns Anfang Mai die Schüler*innen gemeldet, die wir aufnehmen dürfen.
Sobald dies geschehen ist, melden wir uns schriftlich bei Ihnen. Wir werden Ihnen alle notwendigen Unterlagen zusenden und Sie zum ersten Informationselternabend noch in diesem Schuljahr, vor- aussichtlich im Juni 2021, einladen.
Wir freuen uns auf Ihre Kinder und blicken hoffnungsvoll auf einen möglichst “ganz normalen“ Schulstart am 2. September 2021.
Seit nunmehr über einem Jahr findet Schule unter den wechselnden Ausnahmebedingungen der Pandemie statt. Dadurch wird uns allen in ganz unterschiedlicher Weise und Intensität viel abverlangt. Nicht alle Entscheidungen stellen sich schlüssig dar, zuweilen erschließt sich der Sinn nur unzureichend. Dennoch haben wir, als die Erwachsenen im Erziehungsprozess, die Pflicht zu entscheiden. Dies tun wir im günstigsten Fall, ohne eigene Ängste, Frustrationen oder Unsicherheiten an unsere Kinder weiterzugeben. Ich weiß, dass Sie sich täglich in diesem Konfliktfeld bewegen, und ich möchte Ihnen meinen Respekt und meine Achtung aussprechen.
die Lieferung der durch das Bildungsministerium angekündigten Schnelltests für die Schüler*innen ist bei uns eingetroffen.
Die Testung beginnt am Dienstag im ersten Block. Von allen minderjährigen Schüler*innen muss jedoch die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Sofern diese am Dienstag nicht vorliegt, kann das Kind nicht getestet werden.
Grundsätzlich erfolgt der Test auf freiwilliger Basis. Eine Nichtteilnahme am Test führt nicht zum Ausschluss vom Unterricht.
Die Einverständniserklärung finden die Sie ab sofort auf unserer Homepage. Bitte laden Sie diese herunter, drucken Sie sie aus und geben Sie diese Ihrem Kind mit.
Ich bitte Sie, die Erklärung nicht per E-Mail an das Sekretariat zu senden. Dies stünde einer effektiven Umsetzung der Testung am Dienstag (1. Block) im Weg. Die Fachlehrer*innen Ihrer Kinder nehmen die Einverständniserklungen vor der Testung entgegen und geben daraufhin den Test aus.
Für die Durchführung des Tests steht eine Videoanleitung sowie eine Printanleitung zur Verfügung, die von den entsprechenden Lehrkräften bei Bedarf gezeigt bzw. vorgelesen werden kann.
per Ministerentscheidung vom 16.03.2021 wurde die Präsenzpflicht für Schüler*innen auch am Gymnasium ausgesetzt.
Was heißt das konkret?
1. Die Schulpflicht besteht weiterhin, das heißt alle Kinder sind zum Schulbesuch verpflichtet. 2. Eltern, die bedingt durch das bestehende Infektionsrisiko wünschen, dass ihr Kind ausschließlich zu Hause am Unterricht teilnimmt, können diese Entscheidung treffen. In diesem Fall teilen Sie bitte dem Gymnasium jeweils bis Freitag um 13:00 Uhr mit, dass Ihr Kind nicht am Präsenz-unterricht teilnehmen wird. Beachten Sie bitte, dass diese Mitteilung wöchentlich erneuert werden muss. 3. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass im „eingeschränkten Regelbetrieb“ die Beschulung zu Hause durch Aufgabenerteilung erfolgt. Ein Unterricht im Sinne von „Distanzunterricht“ (Video-/Audiokonferenzen) erfolgt nicht.
In dieser Woche haben wir die ersten drei Coronafälle unter unseren Schüler*innen zu verzeichnen. Damit sind zwangsläufig auch Quarantäneanordnungen für Lehrkräfte verbunden, was vereinzelt zu Ausfällen von Präsenzangeboten führt. Die Schüler*innen in der Präsenzphase werden in jedem Fall mit Arbeitsaufträgen versorgt und wenn möglich wird eine Lehrkraft zur Aufsicht eingesetzt.
Der Unterricht wird auch in der nächsten Woche (22.-26.03.2021) im eingeschränkten Regelbetrieb/Wechselunterricht weitergeführt. Die Ihnen bekannte Planung der Halbgruppen behält ihre Gültigkeit.
bis auf Widerruf wird jeweils am Donnerstag vom Bildungsministerium nach Beurteilung der Inzidenzwerte entschieden, in welcher Form der Schulbetrieb in der Folgewoche weitergeführt wird.
In der Woche vom 08.-12.März 2021 werden wir weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb (Wechselunterricht) arbeiten.
am 01. März 2021 wechselt unser Gymnasium in den eingeschränkten Regelbetrieb.
Wöchentlich wechselnder Unterricht in Halbgruppen
Der Stundenplan bleibt in Kraft.
01.-05.03. B-Woche für Halbgruppe 1 (HG 1)
08.-12.03. B-Woche HG 2
15.-19.03. A-Woche HG 1
22.-26.03. A-Woche HG 2
„Wechselunterricht“ bedeutet, dass Präsenzunterricht in der Schule von „selbstständigem Lernen zu Hause“ abgelöst wird. Die Lehrkräfte erarbeiten und erteilen Arbeitsaufgaben, die sich didaktisch sinnvoll in die Lehrgänge der einzelnen Fächer integrieren. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um Distanzunterricht im Sinne von lehrerbegleitetem Unterricht (Siehe Rahmenplan HIA des Bildungsministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.02.2021).
Die Mittagessensversorgung bleibt bis zum 26.03.2021 vorbehaltlich einer akuten Verbesserung der Inzidenzwerte ausgesetzt.
Das Hygienekonzept der Schule ist weiterhin gültig; Ihre Kinder werden am ersten Unterrichtstag durch die Klassenleiter/innen detailliert belehrt. Die vom Bildungsministerium aufgestellten Hygienestandards werden umgesetzt.
Der 12. Schuljahrgang wird weiterhin im Präsenzunterricht beschult.
Die Notengebung in den Schuljahrgängen 5/6 wird vom 01.03. bis zum 26.03.2021 dergestalt ausgesetzt, dass eine Zensierung nur positiv motivierend auf freiwilliger Basis erfolgt. Besonders den jüngeren Schüler/innen fiel es schwer, sich Wissen selbstständig zu Hause zu erarbeiten. Der Märzunterricht wird genutzt, um Defizite aufzuarbeiten, ohne dass die Kinder Ängste vor schlechten Zensuren haben sollen. Damit wird von der Schule ein guter Impuls des Elternrates aufgegriffen.
Sportunterricht wird mit Einschränkungen sattfinden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder in der nächsten Zeit auch Sportkleidung für Unterricht im Freien mitbringen. Die Sportlehrkräfte werden darüber immer verantwortungsvoll und fürsorglich entscheiden.
Eine Notbetreuungsmöglichkeit für Kinder der 5. und 6. Klassen besteht für anspruchsberechtigte Familien weiterhin. Bitte zeigen Sie Ihren Bedarf wie gewohnt im Sekretariat an.
Desweiteren informiere ich darüber, dass vom Landkreis Börde 108 Laptops für Schüler/innen bereitgestellt worden sind. Sobald diese mit Betriebssystemen und der nötigen Software eingerichtet sind, können die Geräte an Schüler/innen ausgeliehen werden.
In der Überzeugung, dass wir nur gemeinsam, in Rücksicht aufeinander und mit Verständnis füreinander diese inzwischen gefühlt viel zu lange Phase der Einschränkungen erfolgreich überstehen können, verbleibe ich mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien.
Vorbehaltlich der Abstimmungen zwischen Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der darauffolgenden Festlegung der Maßnahmen Landesregierung Sachsen-Anhalt gelten für den Schulunterricht ab dem 15. Februar 2021 folgende Regelungen:
a) 15.02.2021 – 28.02.2021
Der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur wird auch nach den Winterferien bis zum Ende der 8. Kalenderwoche (22.-28.02.2021) fortgesetzt.
b) ab 01.03.2021
Soweit in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner im Zeitraum 22. bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 1. März 2021 an Gymnasien der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet (d.h. Wechselunterricht).
Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen (d.h. Jahrgang 12); für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Im eingeschränkten Regelbetrieb ist die Notbetreuung für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler möglich.
Es ist zulässig, Schülerinnen und Schüler, die sich nicht im Präsenzunterricht befinden, für unaufschiebbare Klassenarbeiten und Klausuren in die Schulen einzubestellen (unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen).
c) Übergang zum Regelschulbetrieb
Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen Kreisstadt wieder Regelbetrieb statt.
eine Woche vor Beginn der Winterferien 2021 möchte ich Sie über den aktuellen rechtlichen Rahmen für die weitere Unterrichtsgestaltung informieren und einen kurze Rückschau auf die nunmehr absolvierten vier Wochen Distanzunterricht halten.
Gemäß den Vorgaben des Bildungsministeriums ist Distanzunterricht verpflichtend bis zum 15.02.2021 durchzuführen (ausgenommen Jahrgang 12). Über weitergehende Regelungen informiere ich Sie zeitnah nach der politischen Entscheidung an gleicher Stelle.
Der Ferientermin vom 08. – 12.02.2021 hat Bestand.
Die Halbjahreszeugnisse wurden normgerecht erstellt (Klassenkonferenzen im Umlaufverfahren). Eine Zeugnisausgabe findet am 05.02.2021 nicht satt. Nur Schüler/innen, die sich in der Präsenz befinden, erhalten Ihr Zeugnis (betrifft Kinder in der Notbetreuung). In der Regel erhalten alle Schüler/innen ihre Zeugnisse am ersten Präsensunterrichtstag nach den Winterferien. Im begründeten Ausnahmefall (z.B. Bewerbungen, Schulwechsel) kann das Zeugnis in der Schule nach telefonischer Terminvereinbarung abgeholt werden.
Im Vergleich zum ersten Lockdown haben wir im Januar 2021 den Stundenplan beibehalten. Dadurch wurde für Schüler/innen trotz Heimunterricht ein strukturierter Schultag organisiert. Die Lehrkräfte standen den Lernenden i.d.R. während der regulären Stunde als Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
Als zentrale Lern- und Kommunikationsplattform nutzen wir Moodle, deren technische Kapazität sich ausgehend vom 11.01.2021 spürbar verbessert hat. Die Methodenvielfalt, vor Allem die Nutzung digitaler Echtzeit-Lernsituationen nahm seit Jahresbeginn stetig zu und stellt den zentralen Entwicklungsschwerpunkt nach den Ferien dar. Ausgehend von schulinternen Fortbildungen, die die Lehrkräfte auf das digitale Unterrichten vorbereiteten, setzte meiner Beobachtung nach an unserem Gymnasium eine Dynamik im kollegialen Austausch über digitale Bildungsformate ein – eine durchaus positive Seite der Krise.
Am 03.02.2021 stelle ich den Elternvertreter/innen in einer Videokonferenz die Ergebnisse unserer Evaluation der zweiten Distanzunterrichtsphase vor. Hier wird Gelegenheit sein, dem bisherigen Gesamtbild die Erfahrungen der Eltern hinzuzufügen. Ausgehend hiervon werden wir neue, realistische Entwicklungsziele für den weitergehenden Distanzunterricht formulieren.
Ich möchte heute mit einer Definition von Optimismus enden:
„Optimismus[…] ist eine personale Ressourcenvariable, die der psychischen und physischen Gesundheit über direkte und indirekte Mechanismen förderlich ist.“
Dorsch. Lexikon der Psychologie
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Sie neben all den betrüblichen Meldungen die kleinen Erfolge und die uns scheinbar so selbstverständlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht aus dem Blickwinkel verlieren.
wie Sie sicher bereits aus den Medien erfahren haben, werden die Schulen in Sachsen-Anhalt bis zum 31.01.2021 weitgehend geschlossen. Folgende Festlegungen gelten in diesem Zeitraum für das Kurfürst-Joachim-Friedrich-Gymnasium Wolmirstedt:
Der Unterricht für den Abiturjahrgang findet planmäßig als Präsenzunterricht in der Schule statt. Das Hygienekonzept wird vollumfänglich umgesetzt.
Die Beschulung der Jahrgänge 5 – 11 erfolgt im Distanzunterricht (Homeschooling). Am Montag, den 11.01.2021 ist dazu im 1. Unterrichtsblock ab 7:15 Uhr eine Einweisung im Rahmen digitaler Klassenleiterstunden geplant. Sie findet im Klassenkurs statt. Es kann bereits vorab erprobt werden, ob die Audiokonferenz, der Chat und die Aufgabenabgabe technisch funktionieren, bzw. welche Einstellungen nötig sind. (YouTube-Anleitungsvideo) Alle Schüler/innen sind zur Teilnahme verpflichtet.
Für die Schüler/innen des 5./6. Schuljahres besteht die Möglichkeit der Notbetreuung in der Schule von um 7:15 – 12.30 Uhr. Bitte teilen Sie uns bis Montag, den 11.01.2021, bis um 7:00 Uhr per E-Mail mit, ob Ihr Kind dieses Betreuungsangebot in Anspruch nimmt (kontakt@kjf-gym.de). Das Notbetreuungsangebot richtet sich an Eltern, die als „Schlüsselpersonen“ gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelten.
Generell besteht für alle Schüler/innen Schulpflicht. Das Verfahren der Entschuldigung für Fehlzeiten durch die Eltern besteht in gewohnter Weise fort.
Das Engagement der Schüler/innen im Distanzunterricht fließt i.d.R. in die Leistungsbewertung des Faches ein.
Bei technischen Störungen bzw. der Unmöglichkeit die bereitgestellten Arbeitsaufgaben zu empfangen, hat der/die Schüler/in die Pflicht, zeitnah Kontakt zur betreffenden Lehrkraft zu suchen (Chat über Moodle; persönliche E-Mail; ggf. Anruf unter 039201-55110). Es ist davon auszugehen, dass mit Beginn einer jeden Stunde gemäß Stundenplan Ihres Kindes Aufgaben zum Download und zur Bearbeitung bereitstehen. Die Fachlehrkräfte stehen den Schüler/innen im Unterrichtsblock gemäß Stundenplan als Ansprechpartner auf Moodle zur Verfügung.
Fragen unterrichtsfachlicher Art bzw. die Arbeitsaufgaben betreffend klären Sie bitte mit den Fachlehrkräften.
Fragen organisatorischer oder schulrechtlicher Art richten Sie bitte an die Klassenleiter/innen, zweitinstanzlich an die Schulleitung.
Dem Unterrichtskonzept der zweiten Homeschoolingphase legen wir folgende Prämissen zugrunde:
Die Kinder sollen einen strukturierten Unterrichtstag von 7.15 – 12.30 haben.
Der Stundenplan behält seine volle Gültigkeit.
Regelmäßige, zielbezogene Kommunikation zwischen Lernenden und Lehrenden ist die Grundvoraussetzung für Lernerfolg auch im Distanzlernen.
Lerngruppen sind leistungsheterogen. Dass nicht alle Schüler/innen allen Anforderungen im gleichen Maß gerecht werden können, ist genau wie im Präsenzunterricht der Normalfall. Fehler, Defizite, mangelndes Verständnis gehören ebenso zum Lernprozess wie Erkenntnis, Erfolg und Zufriedenheit.
Angelehnt an einen Kommentar Alan Poseners (Zeit online, 6.1.2021) möchte ich darauf verweisen, dass wir uns als Kollegium sowohl unsere technische Kompetenzen betreffend, als auch konzeptionell auf eine zweite Schulschließung vorbereitet haben. Dabei konnten wir einige Schritte vorangehen, der Weg zu einer dem Präsenzunterricht gleichwertigen digitalen Bildung ist aber noch lange nicht absolviert.
Alan Posener: „[…] Alles Reden über den digitalen Schulbetrieb […] können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Umstellung auf einen dezentralen und digitalen Lernbetrieb eine Aufgabe für das nächste Jahrzehnt ist, nicht für die nächsten 10 Wochen.“
Diese Auffassung lässt sich aus Sicht der schulischen Praxis bestätigen.
Vor Ihnen als Eltern liegen anstrengende Wochen, in denen Sie Ihre Kinder unterstützen, motivieren, kontrollieren und ermutigen werden müssen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft, hin und wieder eine Möglichkeit zur Entspannung und vor Allem, dass Sie und Ihre Familien unbeschadet durch die Pandemie kommen.
bevor ich Ihnen und Ihren Kindern die besten Wünsche für ein gesundes und besinnliches Weihnachtsfest übermitteln kann, informiere ich Sie über Grundsätzliches zum Schulbetrieb bis zum 11.01.2021.
16.-18.12.2020: Distanzunterricht; eine Notbetreuung wird bedarfsgerecht im Gymnasium organisiert (Eltern-Fragebögen vom 14.12.2020); generell besteht für alle Schüler/innen Schulpflicht
Am 17./18.12.2020 werden auf Grundlage einer amtlichen Ausnahmegenehmigung eine reguläre Klausur im Fach Kunst Jahrgang 11 und Nachhole-Klausuren geschrieben. Hier werden besondere hygienische Auflagen berücksichtigt.
07./08.2021 Ferien, d.h. keine Aufgabenerteilung
11.01.2021 Unterrichtsbeginn: Bitte besuchen Sie dazu ab 07.01.2021 unsere Schulhomepage; hier teilen wir Ihnen Konkretes zum Unterrichtsstart mit.
All das, was uns in der Vorweihnachtszeit lieb und vertraut war, fiel in diesem Jahr der Gesundheitsprävention zum Opfer. Vor allem die Weihnachtskonzerte mit den vielen „Wuseligkeiten“ drum herum fehlen.
Dennoch haben wir es durch die Mitwirkung vieler Helfer geschafft, ein weihnachtliches „Ersatzflair“ zu schaffen. Ein prächtiger Weihnachtsbaum schmückt Dank der Organisation Herrn Krolls, Herrn Zschäbitz‘, der Hausmeister und der Schulsachbearbeiterinnen unser Schulfoyer. Am Baum hängen unzählige bunte Weihnachtssterne, die unsere „Kleinen“ unter Anleitung der Kunstlehrerinnen gebastelt haben. Jeder Stern trägt den Namen eines/r Spenders/in, welche unserem Spendenaufruf für das Kindehospiz Magdeburg gefolgt sind. Inzwischen sind bereits stolze 3.851,-EUR zusammengekommen. Seit dieser Woche beginnt jede Stunde damit, dass Lehrer/innen die kreativen Weihnachtsgedichte unserer Schüler/innen über die Sprechanlage für alle hörbar vortragen – eine schöne Herausforderung für uns und ein versöhnlicher Abschluss für ein anstrengendes Jahr mit vielen Kontroversen und Unklarheiten.
Es ist Zeit zur Ruhe zu kommen, sich zu besinnen und in der Familie das Weihnachtsfest zu begehen. Das wünsche ich Ihnen und natürlich Gesundheit.
ab heute macht es sich erforderlich, auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (ab Klasse 7).
Diese Festlegung wurde gemeinsam von der Bundes- und den Landesregierungen getroffen und erlangt in Sachsen-Anhalt Rechtskraft durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-Co-2-Eindämmungsverordnung vom 27.11.2020.
Neben der nunmehr rechtskräftigen Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu nutzen, ist dies auch Ausdruck gegenseitigen Respekts, der Solidarität und der Übernahme eigener Verantwortung für die eigenen Mitmenschen.
Ich bitte um Ihr Verständnis. Bitte ermutigen Sie Ihr Kind und erörtern Sie den Sinngehalt dieser nicht widerspruchsfreien Festlegung.
An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, um auf unsere Weihnachts-Spenden-Aktion hinzuweisen. Wir freuen uns über jede/n Unterstützer/in unseres Spendenaufrufes für das Kinder-Hospiz Magdeburg (Pfeiffersche Stiftungen).
Ab Dienstag, den 01.Dezember 2020 besteht für alle Schüler/innen der Klassenstufen 7 bis 12 die Pflicht, im Unterricht durchgehend eine Mund-, Nasenbedeckung zu tragen. Auf dem Pausenhof darf darauf verzichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1, 5 Metern eingehalten wird.
während der nunmehr zweiten Infektionswelle ist beschlossen worden, dass die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes eines der wesentlichen Kernpunkte der Infektionsschutzkonzepte darstellt.
Ist dies zum einen eine gute Nachricht für Eltern, Kinder und Lehrkräfte, erwächst daraus aber auch eine besondere Verantwortung für uns alle. Die Schulen bilden damit „Kontakt-Hotspots“.
Wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Hygienevorkehrungen möglichst lückenlos eingehalten werden, um die Anstrengungen in vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft nicht zu entwerten. Letztlich wurden Theater, Kinos, Gaststätten, Hotels etc. zu unseren Gunsten geschlossen.
Daher bitte ich Sie als Eltern auch weiterhin darum, mit Ihren Kindern über die Bedeutung der Einhaltung von Hygieneregeln zu sprechen und uns damit entscheidend zu unterstützen.
Folgende Angebote unseres Schullebens müssen in diesem Jahr ausfallen:
Weihnachtskonzerte/Chorlager
Skikompaktkurs Jahrgang 11
Schulfahrten vorerst bis Februar 2021
Tag der offenen Tür als Präsenzveranstaltung in der Schule
Lesewettbewerb
Talentefrühstück
Jugend trainiert für Olympia (Sportwettkämpfe)
Exkursionen/Theater-/Kinobesuche
Vor dem Hintergrund des Rahmenhygieneplanes des Bildungsministeriums vom 05.11.2020 ist eine komplette Schulschließung eher unwahrscheinlich. Denkbar ist der eingeschränkte Regelbetrieb der Schule, in dem die Lerngruppen wieder getrennt werden müssen, so dass sich für die Schüler/innen Präsenzwochen mit Heimunterrichtswochen abwechseln würden. Dies ist für den Fall vorgesehen, dass für über 25% der Lernenden eine Quarantäne angeordnet werden muss.
Wenig zufriedenstellend ist die Tatsache, dass weder unseren Schüler/innen noch den Lehrkräften trotz wiederholter politischer Absichtserklärungen digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt wurden.
Wir haben ein konkretes Schulkonzept für den Distanzunterricht erarbeitet; die Lehrer/innen haben durch Nutzung verschiedener Fortbildungsangebote ihre Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Medien, vor allem mit der Plattform „Moodle“, erweitert. Ohne eine entsprechende Technik werden diese Bemühungen in einem möglichen Lockdown aber kaum positive Wirkungen entfalten können.
Es ist mir bewusst, dass die derzeitigen realen Probleme, die Sie als Eltern sowohl beruflich als auch familiär zu bewältigen haben, ganz unterschiedlicher Natur und Intensität sind. Dennoch, oder gerade deswegen möchte ich diesen Elternbrief mit einem positiven Gedanken des Schweizer Schriftstellers Max Frisch beenden:
„Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihm nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“
die erste Unterrichtsphase nach den Sommerferien ist fast „geschafft“. Ich möchte diesen Zeitpunkt nutzen, um Sie über aktuelle Entwicklungen unserer Schulgemeinschaft zu informieren:
Der den gemeinsamen Beratungen folgende Beschluss, die Studienfahrten der 12. Klassen nach Amsterdam zu stornieren, war aus aktueller Sicht richtig. In anderen Gymnasien, z.B. Osterburg oder Salzwedel, mussten Schüler/innen infolge der Studienfahrten in die Quarantäne.
Alternativ wurden eintägige Studienfahrten nach Berlin vereinbart. Da Berlin zum Covid-19-Risikogebiet erklärt worden ist, wird diese Studienfahrt am 16.10.2020 zum gleichen Preis nach Leipzig stattfinden.
Prinzipiell werden wir in der Gesamtkonferenz eine Beschlussvorlage beraten, die die Planung von neuen Schulfahrten im Schuljahr 2020/21 verbietet. Bereits geplante Fahrten sind davon ausgeschlossen.
Die Sanierungsarbeiten der Schule stehen unmittelbar vor ihrem planmäßigen Abschluss. Mit dem heutigen Tag nutzen wir letztmalig die Außenstelle Christian-Wilhelm-Harnisch-Schule, so dass ab dem 12.10.2020 alle Jahrgänge wieder komplett im Haupthaus unterrichtet werden.
Die neue Ausstattung der Räume umfasst eine automatische Belüftungsanlage mit Wärmetauscher. Diese versetzt uns in die Lage, in der kalten Jahreszeit nicht alle 20 Minuten für mindestens 5 Minuten „stoßlüften“ zu müssen. Die Anlage tauscht die Raumluft nachgewiesenermaßen mindestens 3x/Stunde aus. Dadurch verbessern sich die Lern- und Arbeitsbedingungen an unserem Gymnasium spürbar.
Die Sporthalle ist seit dem 05.10.2020 wieder für den Unterricht nutzbar. Die vorgenommenen Umbauarbeiten dienen dem Schallschutz, was ebenfalls allen Nutzer/innen zugute kommt.
Unser Hygienekonzept hat sich seit dem Schuljahresbeginn nicht verändert. Ich möchte Ihnen ausdrücklich für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen danken. Dadurch, dass Sie Ihren Kindern die Sinnhaftigkeit deutlich machen, gelingt es uns, die Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb weitgehend komplikationslos umzusetzen.
Es ist vom Bildungsministerium angekündigt, dass ein neuer Rahmenplan zum Infektionsschutz erscheinen wird. Über entsprechende Veränderungen unseres Hygienekonzeptes werde ich Sie u.a. auf diesem Wege informieren.
Bezüglich der Smartphone-Nutzung der 5./6. Klassen möchte ich auf den Text unserer Hausordnung verweisen, da hier offensichtlich Unklarheiten bestehen: „[…]Für Schüler/innen der Jahrgänge 5 und 6 besteht ein generelles Smartphone-Nutzungsverbot.[…]“ Das heißt, die Kinder dürfen die Geräte in der Schule mitführen, um sie nach der Schule, z.B. um die Heimfahrt mit den Eltern zu klären, zu benutzen. In der Schulzeit sollen die Smartphones ausgeschaltet in den Schultaschen oder im Spind aufbewahrt werden.
Am 18.10.2020 beginnen die Herbstferien, eine erste Verschnaufpause, die sich Ihre Kinder verdient haben. In der Hoffnung, dass möglichst viele von Ihnen die Möglichkeit haben werden, mit den Kindern gemeinsame Zeit verbringen zu können, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
ich hoffe, dass Sie trotz der besonderen Umstände in diesem Jahr einige erholsame und erlebnisreiche Tage mit Ihren Familien verbringen konnten.
Wie bei realistischer Betrachtung zu erwarten war, werden wir auch mit der Wiederaufnahme des Unterrichts am 27.08.2020 besondere Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen müssen. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Infektionsschutzgesetz Sachsen-Anhalts und speziell der von der Landesregierung am 18.08.2020 angeordnete „Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona Pandemie“.
Die Schule startet am 27.08.2020 im Regelbetrieb, d.h.:
Unterricht in voller Klassenstärke; kein Homeschooling
Generelle Atemschutzmaskenpflicht im Schulhaus/auf dem Schulgelände bis zum 04.09.2020 (auch für Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen)
Der Unterricht findet ohne Atemschutzmasken statt (freiwilliges Tragen erlaubt).
Ab dem 06.09.2020 wird die Maskenfreiheit auf dem Schulhof vorbehaltlich des Infektionsgeschehens aufgehoben.
Weitgehende räumliche Trennung der Jahrgänge voneinander („Kohortenbildung“); Einrichtung getrennter Areale auf dem Pausenhof
Abstandspflicht von 1,5 Meter ist einzuhalten, bei Unmöglichkeit Maskenpflicht
Pflicht zur Händedesinfektion bei jedem Betreten des Schulhauses
Toilettennutzung unter Einschränkungen
Mensanutzung und Essensversorgung wird unter besonderen Auflagen gewährleistet (Trennung der Jahrgänge)
Kioskbetrieb bleibt bis auf Widerruf eingestellt
Sportunterricht im Freien; kein Singen oder Spielen von Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen
Alle Schüler*innen sind bis zum 31.08.2020 verpflichtet, die von den Sorgeberechtigten unterzeichnete Erklärung zur Kenntnisnahme der Infektionsmaßnahmen des Hygieneplanes abzugeben.
Ich bitte diese amtliche Forderung mit besonderem Augenmerk zu versehen, da wir Ihre Kinder sonst nicht beschulen dürfen. Das entsprechende Formblatt erhält Ihr Kind am ersten Schultag. Den Hygieneplan finden Sie hier:
Nach einer mehr als fünftägigen Abwesenheit vom Unterricht ist diese Erklärung zu erneuern.
Ihre Kinder werden am ersten Schultag eingehend zum Hygienekonzept belehrt.
Bauarbeiten
Die Bauarbeiten am Gymnasium sind noch nicht abgeschlossen. So werden die 11./12. Klassen, wie schon vor den Ferien, im Gebäude der Harnisch-Schule unterrichtet.
Die Bauarbeiten in der Turnhalle verzögern sich. Der Sportunterricht ist bis voraussichtlich Oktober daher nur im Freien möglich. Bitte berücksichtigen Sie das bei der Wahl der Sportkleidung Ihrer Kinder.
Erfreulich ist, dass nun nahezu alle Unterrichtsräume mit leistungsfähiger Computer- und Präsentationstechnik vom Landkreis Börde ausgestattet worden sind, so dass die Digitalisierung von Schule allmählich greifbar wird. Ein leistungsfähiger Breitbandanschluss steht noch aus, ist aber im Rahmen des Digitalpaktes für 2021 in die Planungen aufgenommen worden.
Neu wird 2020/21 das digitale Notenbuch „FuxNoten“ und der Dienst „SchoolFox“ (Jahrgang 5) sein. Fortan wird es möglich sein, dass Eltern und Schüler*innen die eigenen Noten jederzeit einsehen können.
Die angeordnete Trennung der Jahrgänge steht dem Start unserer Arbeitsgemeinschaften entgegen. Sie werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Abitur 2021
Am Ende des letzten Schuljahres wurden die pandemiebedingten unterrichtlichen Defizite des 11. Schuljahrganges abgefragt. Das Land hat entsprechend dieser Daten die Anforderungen an die bevorstehende Abiturprüfung modifiziert. Diese Vorgaben setzen wir in den einzelnen Fachbereichen konsequent um.
Liebe Eltern, ich denke, die derzeitige Situation bietet keinen Grund zur Panik. Unsere bisherigen gemeinsamen Anstrengungen haben aufgezeigt, dass es auch ganzen Gesellschaften möglich ist, Pandemien wirkungsvoll zu begegnen, wenn die Bürger/innen bewusst und verantwortungsvoll mitwirken.
Ich wünsche Ihren Kindern einen guten Start in das neue Schuljahr. Ihnen und uns wünsche ich, dass wir möglichst keine Schulschließungen erleben werden und dass wir einem geregelten und sicheren Alltag entgegensehen können.
heute wurde in der Magdeburger Volksstimme berichtet, dass das Land Sachsen-Anhalt die anfallenden Stornierungskosten für die vor dem 10.03.2020 gebuchten Schulfahrten übernimmt.
Diese Aussage führt zu Irritationen, da wir Sie in den zurückliegenden 14 Tagen anders informiert hatten. Die Darstellung in der Volksstimme ist nicht richtig, da die Kostenübernahme des Landes i.d.R. nur für die Schülerreisen, die bis zum Schuljahresende 2019/20, also bis zum 15.07.2020 geplant waren, greift.
Für alle Schulfahrten im neuen Schuljahr (27.08.2020 bis zum 13.12.2020) gilt, dass, wenn die Elternschaft sich gegen die Fahrt ausspricht, die Fahrt storniert wird und die anfallenden Storno-kosten privat zu tragen sind, sofern keine Verschiebung oder kostenfreie Stornierung möglich ist. Dies entspricht genau unserer Diskussionsgrundlage der Gespräche mit den Eltern- und Schülervertreter/innen.
In allen anderen Fällen finden die Reisen wie geplant statt (vorbehaltlich akuter Reisewarnungen).
Auch wenn das alte Schuljahr noch nicht beendet ist, möchte ich Ihnen einen Ausblick auf die Situation nach den Sommerferien geben. Die Landesregierung hat beschlossen, dass am 27.08.2020 der Unterricht wieder im Normalbetrieb aufgenommen wird. Über die dann einzuhaltenden Hygieneauflagen werde ich Sie vorab durch einen Elternbrief informieren.
Am letzten Schultag werden in diesem Jahr zum 6. Mal die Elternpreise verliehen. Dieser Preis ist eine sehr bemerkenswerte Initiative des Elternrates unserer Schule, da hier nicht die schulische Leistung, sondern besondere Hilfsbereitschaft, Mitmenschlichkeit, Einfühlungsvermögen oder auch die Überwindung persönlicher Handicaps gewürdigt und prämiert werden. Ich möchte mich im Namen des gesamten Kollegiums bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie diese Ehrung im Jahr 2020 wieder vornehmen und finanzieren.
Daneben werden die jeweils Klassenbesten von der Schulleitung mit Buchpreisen prämiert.
Am 09.07.2020 entscheidet eine Jury unter Mitwirkung des Fördervereins des Gymnasiums über die Vergabe des Schulpreises 2020. Hier wird jährlich die beste Facharbeit im Verbund mit einer Präsentation ausgezeichnet und honoriert.
Wir werden die uns verbleibende Zeit bis zu den Sommerferien nutzen, unseren Schüler/innen ein Optimum an Unterrichtsinhalten zu vermitteln. Bevor ich Sie darum bitte, Ihre Kinder durch Ihre Motivation dabei zu unterstützen, wünsche ich Ihnen und Ihren Familien erholsame und freudvolle Urlaubstage, auch wenn nicht alle Reiseziele erreichbar sein werden.
hiermit möchte ich Ihnen Einblicke in unsere Überlegungen zur Unterrichtsgestaltung ab dem 02. Juni 2020 und zu konkreten organisatorischen Festlegungen geben.
1. Unterrichtsorganisation
Auf der Basis der Festlegung, dass ab dem 2. Juni 2020 alle Jahrgänge beschult werden dürfen, haben wir einen Organisationsplan gewählt, der allen Klassen wöchentlich sowohl Präsenz- als auch Fernunterrichtsphasen ermöglicht. Wir haben uns von der Überlegung leiten lassen, dass die Homeschooling-Phasen für alle Schüler/innen nicht zu lang sein sollen, um einen, wenn auch reduzierten, so doch regelmäßigen Schulbesuch für alle Lernenden zu ermöglichen.
Es bleibt bei den gewohnten A- und B-Wochen, wobei jeweils an ein bis drei Tagen Präsenzunterricht stattfindet. Die Klassen bzw. Kurse werden in feste Gruppen aufgeteilt, die entweder zwischen Montag und Mittwoch oder zwischen Mittwoch und Freitag im Gymnasium beschult werden. Außerhalb der Präsenzunterrichtszeiten findet Fernunterricht zu Hause statt. Die regulären Unterrichts-/Pausenzeiten werden beibehalten, was die Teilnahme an der Schülerbeförderung sichert.
Ausgehend von den rechtlichen Vorgaben sind Musik- und Sportunterricht aus epidemiologischen Gründen nicht zu erteilen. Homeschooling-Angebote werden unterbreitet.
Der Unterricht in der Schule wird entsprechend der räumlichen und personellen Kapazitäten gekürzt. Damit wird der Forderung nach Minimierung der Personen, die sich gleichzeitig im Schulgebäude aufhalten, entsprochen.
Durch die noch bis in den Herbst hinein andauernden Sanierungsarbeiten in der Schule ist unser Raumangebot zusätzlich eingeschränkt. Geplant ist die Fertigstellung des 2. Obergeschosses im Südflügel zu 22.06.2020. Termingleich wird das erste Obergeschoss zum Zwecke der Baumaßnahmen für den Unterricht gesperrt.
Beispiel Sekundarstufe I:
Schulwoche/Präsenzunterricht
Bsp.-Lerngruppe 8Aa
Bsp.-Lerngruppe 8Ab
02.06.-05.06.2020
Di.
Mi + Fr.
08.06.-12.06.2020
Di + Mi
Fr
15.06.-19.06.2020
Di.
Mi + Fr.
22.06.-26.06.2020
Di + Mi
Fr
29.06.-03.07.2020
Di.
Mi + Fr.
05.07.-10.07.2020
Di + Mi
Fr
14.07.2020
Di. 1. Block Zeugnisausgabe
Die konkreten Stundenpläne erfahren die Schüler/innen durch ihre Klassenleiter/innen bzw. Tutor/innen über Moodle in der Woche vom 25. – 29.05.2020.
Beispiel Sekundarstufe II:
Schulwoche/Präsenzunterricht
Bsp.-Lerngruppe 10Aa
Bsp.-Lerngruppe 10Ab
02.06.-05.06.2020
Mo./Di./Mi.
Mi/Do./Fr.
08.06.-12.06.2020
Mo./Di./Mi.
Mi/Do./Fr.
15.06.-19.06.2020
Mo./Di./Mi.
Mi/Do./Fr.
22.06.-26.06.2020
Mo./Di./Mi
Mi/Do./Fr.
29.06.-03.07.2020
Mo./Di./Mi.
Mi/Do./Fr.
05.07.-10.07.2020
Mo./Di./Mi
Mi/Do./Fr.
15.07.2020
Mi. 1. Block Zeugnisausgabe
2. Leistungsbewertung
Klassen 5-7: Alle Klassenarbeiten werden ausgesetzt; unterrichtsbegleitende Bewertungen sind in pädagogischem Ermessen der Lehrkräfte geboten, unter der Maßgabe der Motivation und der Leistungsverbesserung.
Klassen 8-10: Alle Klassenarbeiten sind bis auf wenige Ausnahmen ausgesetzt; es wird pro Fach eine Ersatzleistung erbracht, die als unterrichtsbegleitende Bewertung einfließt.
Klasse 11: Die Klausuren in den Kern- und Profilfächern werden gemäß einem zentralen Klausurplan geschrieben. In den Wahlpflichtfächern wird eine Ersatzleistung benotet. Die Notwendigkeit der Notengebung im 11. Schuljahr ergibt sich aus den Einbringungsverpflichtungen der Kurshalbjahresnoten in das Abiturzeugnis.
Wir lassen uns bei der Zensierung im zweiten Schulhalbjahr von dem Grundsatz leiten, dass keinem/r Schüler/in einen Nachteil aus den äußeren Umständen der Corona-Pandemie erwachsen soll.
3. Infektionsschutzmaßnamen
Alle Schüler/innen wurden im Präsenzunterricht seit dem 04.05.2020 über das Hygienekonzept des KJF-Gymnasiums aktenkundig belehrt. Diese Regelungen gelten unverändert fort. Zu Ihrer Information möchte ich wesentliche Punkte wiederholen:
Beim Betreten des Schulgebäudes ist die Handdesinfektion Pflicht.
Das Abstandsgebot von mind. 1,5 Metern ist in Unterrichtsräumen, Schulhaus und -gelände strikt einzuhalten.
Die Räume werden regelmäßig (alle 20 min) durch die Lehrkräfte stoßgelüftet.
Das regelmäßige Waschen der Hände ist eine der wichtigsten Hygienemaßnahmen, die mind. alle zwei Stunden mit Seife durchgeführt werden soll.
Der Toilettengang ist gemeinsam maximal 3 Schüler/innen erlaubt. Es sind ausschließlich die Toiletten im UG zu benutzen. Die Toiletten im 1. OG sind den Handwerkern vorbehalten.
Die Nießetikette (Ellenbeuge) ist unbedingt einzuhalten.
Das Tragen von Atemschutzmasken wird im Schulhaus dringend empfohlen. Es besteht keine Maskenpflicht.
Sollten Tische u. a. Gegenstände durch z. B. Nießen kontaminiert werden, ist der Verursacher zum sofortigen Reinigen mit Wasser (Spülmittel) verpflichtet. Wenn jeder Eigenverantwortung übernimmt, ist der Schutz der Gemeinschaft am besten gewährleistet.
Der Unterricht wird nach Möglichkeit so organisiert, dass jede/r Schüler/in an einem Schultag an einem festen Arbeitsplatz verbleibt. Bis auf den naturwissenschaftlichen Unterricht halten sich die Lernenden in einem zugewiesenen Raum auf.
Unfallgefahr: Es ist strengstens verboten, sich aus den Fenstern zu lehnen und auf den Fensterbänken zu sitzen. Durch den Austausch der Fensterflügel in den oberen Etagen des Südflügels besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko.
Die vollständige Hygienebelehrung wurde allen Schüler/innen über Moodle zugesandt; in den Räumen sind ebenfalls Exemplare ausgehängt.
Wichtig! Zur Einhaltung der Eindämmungsverordnung sind wir verpflichtet, von allen Personen, die die Schule betreten jeweils zum Wochenbeginndas Formblatt zur Selbstauskunft einzufordern. Bitte berücksichtigen Sie diese Forderung jeweils montags bzw. mittwochs – danke.
4. Jahresplanung
Der Monat Juni wird für alle an der Schule Beteiligten sehr intensiv. Neben den Erst- und Zweitkorrekturen der schriftlichen Abiturklausuren sind die mündlichen Prüfungen zu konzipieren und durchzuführen. Parallel dazu ist der zweite Durchgang der schriftlichen Prüfungen regelgerecht umzusetzen. In relativ kurzer Zeit muss die Korrektur, die Eröffnung und die Organisation von Zusatzprüfungen abgeschlossen sein.
Der Englisch-Wettbewerb „Big Challenge“ wird zwischen 02.06. und 08.06.2020 in mehreren Durchgängen entsprechend der Präsenztage der Schüler durchgeführt.
Parallel erfolgt die Bestellung der Lehrbücher für das Schuljahr 2020/21. Die Einsammlung der Leihgebühren erfolgt erstmalig auf dem Weg der Überweisung.
Es steht die Bewertung der Facharbeiten Klasse 10 und die Kür der besten Arbeit/Präsentation mit dem Schulpreis an. Diese wird von einer Jury aus Schulleitung, Lehrkräften und Vertretern des Schulfördervereins ausgewählt.
Der Elternrat wird auf Grundlage der Zuarbeiten der Klassenleitungen die Auswahl für die Elternpreise 2020 treffen.
In der Woche vom 30.06. – 03.07.2020 werden die Eltern der neuen 5. Klasse erstmals zum Elternabend eingeladen, was nach den voraussehbaren Umständen in Gruppen geschehen wird.
Am 03.07.2020 ist der offizielle Notenschluss. Daran schließen sich die Versetzungskonferenzen (Klassenkonferenzen) aller Jahrgangsstufen an, die in diesem Jahr einen besonders großen Beratungsumfang haben werden.
Der Termin für den Abiball und die feierliche Abiturzeugnisübergabe bleibt bestehen (10.07.2020). Derzeit sind weder zum Veranstaltungsort noch zur zulässigen Veranstaltungsgröße belastbare Aussagen möglich. Das Abi-Komitee und vor allem Herr Zschäbitz bemühen sich mit bemerkenswertem Engagement darum, dass unsere Abiturienten/innen trotz aller Widrigkeiten im Jahr 2020 wenigstens eine würdige Abiturfeier und eine angemessene Überreichung der Zeugnisse erleben dürfen.
Sollten alle derzeit verfolgten Optionen für die Abiturfeier unmöglich sein, werden die Zeugnisse in mehreren Durchgängen in der Aula des KJF-Gymnasiums feierlich übergeben.
„Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.“
Vaclav Havel
In der Hoffnung, dass wir gemeinsam den Sinn unseres Tuns nicht aus den Augen verlieren und nicht vorschnellen Zweifeln verfallen, verbleibe ich mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit.
Am 23.04.2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler des 12. Jahrgangs. Dieser wird in Form eines Sonderplans – auch bekannt als „Kompaktunterricht“ – durchgeführt werden. Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler sowie der Stundenplan werden durch die jeweiligen Tutoren auf digitalem Weg bekannt gegeben. Der Landkreis ist für die Sicherstellung der Schülerbeförderung verantwortlich und darüber informiert worden, welche Orte ab 23.04.2020 davon betroffen sein werden.